• ÜBER UNS

ÜBER UNS

Vending ist unsere Stärke – nutzen Sie unsere Erfahrung!

Der Service unseres regionalen Familienunternehmens ist zuverlässig und flexibel – und das seit 40 Jahren.
Von der individuellen Planung Ihrer Stationen bis hin zur Wartung und Reparatur, unsere langjährigen Mitarbeiter betreuen Sie freundlich und kompetent.
Mehr als 300 zufriedene Kunden in der Region nutzen unsere Dienstleistungen.

 


 
Unsere Leistungen:
• Individuelle und persönliche Beratung und Betreuung
• Alles aus einer Hand – Getränke und Snacks
• Höchste Produktqualität namhafter Hersteller
• Wir arbeiten  nach dem Lebensmittelhygienegesetz HACCP*
• regelmässig geschulte Mitarbeiter
• 24 Stunden Service – etwaige Störungen werden schnell behoben

Qualität – besiegelt!
  Der Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft e.V. hat uns 1997 nach einem intensiven “Examen” das BDV-Gütesiegel zuerkannt.
Seither dürfen wir das Gütesiegel tragen. Prüfungen durch unabhängige Prüfer finden regelmäßig statt.
Die Prüfung ist inhaltlich vergleichbar mit einer Zertifizierung nach den derzeit anerkannten Lebensmittelstandards.
Prüfungsschwerpunkte waren dabei insbesondere:

• Lebensmittelsicherheit und Hygiene
• die Umsetzung des HACCP*-Konzepts nebst dazugehörenden Eigenkontrollen und Dokumentation
• regelmäßige Schulung des Personals
• Gewährleistung eines stets einwandfreien Zustands des Automaten
• die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Produkte
• die Einhaltung des Mindesthaltbarkeitsdatums und
• ein System zur Rückverfolgbarkeit, sowie
• ein effizienter und schneller Kundendienst

Weitere Informationen unter: www.bdv-vending.de

Hier finden Sie Informationen zu unserem Technik-Service.

*HACCP (Hazard Analysis of Critical Control Points) ist die Gefahrenanalyse von kritischen Steuerungspunkten im Unternehmen beim Umgang mit Lebensmitteln und deren Dokumentation aus der Sicht von chemischen, mikrobiologischen und physikalischen Gesundheitsrisiken für den Verbraucher. HACCP als Ausführung und Dokumentation für bereits bestehende Gesetze und Durchführungsverordnungen dient dem Schutz des Konsumenten vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und dem Anbieter des Lebensmittels zum Nachweis, dass er alle erforderlichen Maßnahmen getroffen und überwacht hat.